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Leistungskatalog 2025

Für folgende Leistungen können Sie Zuschüsse beantragen:

 
Steuerfreie Leistungen Inhalt
FSME – Schutzimpfung (Zeckenschutzimpfung) Zuschuss in Höhe von € 20,00 pro Impfung (lt. Impfschema)
Pneumokokkenimpfung (ab dem 50. Lebensjahr) Zuschuss in Höhe von € 20,00, 1x pro Kalenderjahr und Impfung, Erstimpfung 2x innerhalb eines Jahres, danach alle 5 Jahre
Grippeimpfung Zuschuss in Höhe von € 20,00, 1x pro Kalenderjahr und Impfung
Mundhygiene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) Zuschuss in Höhe von € 40,00, 1x pro Kalenderjahr, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, ausgenommen Prothesenträger
Mehrfachimpfung (inkl. Diphterie-Tetanus...) Zuschüsse in Höhe von € 25,00, ab dem vollendeten 18. bis zum 60 LJ 1x in 10 Jahren, ab dem 60. LJ 1 in 5 Jahren
Meningokokkenimpfung A,B,C Zuschuss in Höhe von € 20,00 lt. jeweiligem Intervall
Herpes Zoster-Impfung (Gürtelrose) Zuschuss in Höhe von € 65,00 ab dem vollendeten 50. LJ lt. jeweiligem Intervall (2 Impfdosen)
HPV-Impfung Zuschuss in Höhe von € 60,00 ab dem vollendeten 30. LJ lt. Impfschema
Hepatitis-Impfung (A,B) Zuschuss in Höhe von € 20,00 lt. jeweiligem Intervall 
Laserakupunktur Zuschuss in Höhe von € 10,00, je Sitzung (für max. 10 Sitzungen pro Fall und Quartal)
Hyaluronsäure /
Eigenblut-Injektion
Zuschuss in Höhe von € 80,00, 1x pro Kalenderjahr pro Gelenk 
Steuerpflichtige Leistungen  Inhalt
Physikalisches Institut, Osteopath:in,  Physiotherapeut:in Zuschuss in Höhe von € 70,00, 1x pro Quartal
Wahlarzthilfe Zuschuss in Höhe von € 50,00, je Rechnung, 3x pro Quartal. Für alle Fachrichtungen exkl. Wahlzahnarzt.
Zahnfüllungen (Composite)
Säure-Ätz-Technik
Zuschuss in Höhe von € 30,00, pro Zahn
Kronen, Implantate,
Stiftzahn - festsitzend, Verblend-Metall-Keramikkrone bei Teilprothese
Zuschuss in Höhe von € 70,00, pro Zahn (Höchstens 10x pro Kalenderjahr)
Kieferregulierung Zuschuss in Höhe von € 100,00, 1x pro Jahr, Kinder bis zum 18. LJ - IOTN 1-3, Erwachsene ab 18. LJ - IOTN 1-5
Psychotherapie Zuschuss in Höhe von € 50,00 je Rechnung 3x pro Quartal
Sehbehelfe Zuschuss in Höhe von € 150,00 / alle 3 Jahre (Brillen, Kontaktlinsen, u.ä.) Kontaktlinsenabos können nur mit Jahresrechnung eingereicht werden
Augenlasern

Zuschuss in Höhe von € 225,00 / je Auge / alle 3 Jahre, kein Anspruch auf sonstige Sehbehelfe

Hörgeräte

Zuschuss je Ohr in Höhe von € 200,00 / alle 5 Jahre